|
|
|
|
|
Unser Service >>
Fragen & Antworten für Privatpersonen |
|
|
|
Privatperson |
|
|
|
Muss ich als Privatperson eine
Aufnahmegebühr oder eine monatliche Gebühr
bezahlen? Privatpersonen
bezahlen bei uns KEINE Aufnahmegebühren, es wird selbstverständlich
auch KEINE montliche Gebühr erhioben.
Welche Voraussetzungen muss ich als Privatperson
erfüllen? Sie
lediglich in Deutschland oder der EU/Schweiz wohnen und eine Bankverbindung
nachweisen können. Eine Freischaltung Ihres Zugangs erfolgt gleich nach
Zusendung der Kopie Ihres Personalausweises.
Was
kostet es mich als Privatperson, auf ein eingestelltes Fahrzeug zu
bieten? Auch hier gilt:
ALLES KOSTENLOS !
Ist mein abgegebenes Gebot brutto oder
netto? Ihr abgegebenes
Gebot versteht sich immer brutto, also inclusive der derzeit gültigen
Mehrwertsteuer.
Wie lange bin ich an mein Gebot
gebunden? Als Privatperson
sind Sie 30 Tage ab Ende der Einstelldauer an Ihr abgegebenes Gebot gebunden
und im Falle eines Zuschlages auch verpflichtet, das Fahrzeug zu
kaufen.
Benötige ich spezielle Software, um
Gebote abzugeben? Nein.
Sie benötigen keine zusätzliche Software, die oft kompliziert zu
bedienen ist und lokal meist nur mit Administrationsrechten zu installieren
ist. Wir bieten Ihnen ein unkompliziertes, einfach zu bedienendes
Web-Interface, in dem Sie nach Ihrer Registrierung sofort auf eingestellte
Fahrzeuge bieten können. Als Bestätigung erhalten Sie jeweils eine
E-Mail Nachricht.
Wie ist der Ablauf, wenn ich auf ein
Fahrzeug bieten will? Zunächst müssen Sie sich bei uns via
Registrierformular
anmelden. Nachdem wir Ihre Daten überprüft haben, erhalten Sie von
uns eine E-Mail mit Ihren Freischaltungsdaten. - Und schon können Sie
loslegen. Sie bieten auf Ihre
gewünschten Fahrzeuge bei restwertoffice.de und der Vorgang wird Ihnen
jeweils per E-Mail zugeschickt, damit Sie immer auf dem laufenden
sind. Nach Ende der
Einstellfrist erhalten Sie via E-Mail automatisch eine Nachricht mit
detailierten Informationen, wenn Sie der Höchstbietende
waren. Beachten
Sie auch unsere grafische Darstellung.
Wie
erfahre ich das aktuelle Höchstgebot? Um eine möglichst neutrale Bewertung eines
Fahrzeuges zu erhalten, wird der Gebotsverlauf lediglich dem Einsteller
mitgeteilt und ist für Sie nicht einsehbar.
In
welchem Zeitraum muss ich das ersteigerte Fahrzeug bei Zuschlag
abholen? Sie als
Privatperson müssen das erworbene Fahrzeug binnen einer Frist von einer
Woche abholen. Sondervereinbarungen mit dem Einsteller/Verkäufer
ausgenommen.
Was kostet es mich als Privatperson, ein
Fahrzeug zum Verkauf einzustellen? Und wieder: ALLES KOSTENLOS !
Benötige ich spezielle Software zur Einstellung meines
Fahrzeuges? Nein. Sie
benötigen keine zusätzliche Software, die oft kompliziert zu bedienen
ist und lokal meist nur mit Administrationsrechten zu installieren ist. Wir
bieten Ihnen ein unkompliziertes, einfach zu bedienendes Web-Interface, in dem
Sie Ihre Fotos direkt von Ihrer Digitalkamera auf unseren Webserver laden
können. Die Bearbeitung übernimmt unser Server für
Sie.
Wie ist der Ablauf, wenn ich ein
Fahrzeug einstellen will? Zunächst müssen Sie sich bei uns via
Registrierformular
anmelden. Nachdem wir Ihre Daten überprüft haben, erhalten Sie von
uns eine E-Mail mit Ihren Freischaltungsdaten. - Und schon können Sie
loslegen. Sie stellen Ihr
Fahrzeug bei restwertoffice.de ein und sofort können Kaufinterressenten
verbindliche Angebote für das Fahrzeug abgeben. Diese werden Ihnen jeweils
per E-Mail zugeschickt, damit Sie immer auf dem laufenden sind. Die
Einstellzeit können Sie selbstverständlich frei
wählen. Nach Ende der
Einstellfrist können Sie den Gebotsverlauf und die Käuferdaten in
Ihrem Kundenbereich abrufen. Beachten
Sie auch unsere grafische Darstellung.
Wie
lange muss sich der Käufer an sein abgegebenes Gebot
halten? Der Käufer
ist an sein abgegebenes Gebot 30 Tage ab Ende der Einstelldauer
gebunden.
Gibt es Vertragsbindungen und
Kündigungsfristen bei restwertoffice.de? Nein, wir möchten, dass Sie unser Portal aus
Überzeugung nutzen. Deshalb ist keine Kündigung Ihrerseits
nötig.
|
|
|
|