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Unser Service >> Fragen & Antworten für Sachverständige
Sachverständige

Muss ich als Sachverständiger eine Aufnahmegebühr oder eine monatliche Gebühr bezahlen?

Was kostet es mich als Sachverständiger, ein Fahrzeug zur Restwertermittlung einzustellen?

Benötige ich spezielle Software zur Einstellung meiner Fahrzeuge?

Wie ist der Ablauf, wenn ich ein Fahrzeug einstellen will?

Wie lange muss sich der Restwertaufkäufer an sein abgegebenes Gebot halten?

Darf ich als Sachverständiger auch auf eingestellte Fahrzeuge bieten?

Gibt es Vertragsbindungen und Kündigungsfristen bei restwertoffice.de?




Muss ich als Sachverständiger eine Aufnahmegebühr oder eine monatliche Gebühr bezahlen?
Sachverständige bezahlen bei uns weder Aufnahmegebühren, noch wird eine monatliche Gebühr fällig.


Was kostet es mich als Sachverständiger, ein Fahrzeug zur Restwertermittlung einzustellen?
Auch hier gilt: KOSTENLOS !


Benötige ich spezielle Software zur Einstellung meiner Fahrzeuge?
Nein. Sie benötigen keine zusätzliche Software, die oft kompliziert zu bedienen ist und lokal meist nur mit Administrationsrechten zu installieren ist. Wir bieten Ihnen ein unkompliziertes, einfach zu bedienendes Web-Interface, in dem Sie Ihre Fotos direkt von Ihrer Digitalkamera auf unseren Webserver laden können. Die Bearbeitung übernimmt unser Server für Sie.


Wie ist der Ablauf, wenn ich ein Fahrzeug einstellen will?
Zunächst müssen Sie sich bei uns via Registrierformular anmelden. Nachdem wir Ihre Daten überprüft haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihren Freischaltungsdaten. - Und schon können Sie loslegen.
Sie stellen Ihr Fahrzeug bei restwertoffice.de ein und sofort können Restwertaufkäufer verbindliche Angebote für das Fahrzeug abgeben. Diese werden Ihnen jeweils per E-Mail zugeschickt, damit Sie immer auf dem laufenden sind. Die Einstellzeit können Sie selbstverständlich frei wählen.
Nach Ende der Einstellfrist können Sie die erstellte Wertermittlung für Ihr Wertgutachten in Ihrem Kundenbereich einsehen, downloaden oder ausdrucken.
Beachten Sie auch unsere grafische Darstellung.


Wie lange muss sich der Restwertaufkäufer an sein abgegebenes Gebot halten?
Der Aufkäufer wird ebenso von uns geprüft und ist an sein abgegebenes Gebot 30 Tage ab Ende der Einstelldauer gebunden.


Darf ich als Sachverständiger auch auf eingestellte Fahrzeuge bieten?
Ja, Sie dürfen auch auf eingestellte KFZ bieten. Bieten auf selbst eingestellte Fahrzeuge ist NICHT möglich ! Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte in den Fragen & Antworten für Restwertaufkäufer.


Gibt es Vertragsbindungen und Kündigungsfristen bei restwertoffice.de?
Nein, wir möchten, dass Sie unser Portal aus Überzeugung nutzen. Deshalb ist keine Kündigung Ihrerseits nötig.