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Unser Service >> Fragen & Antworten für Restwertaufkäufer
Restwertaufkäufer

Muss ich als Restwertaufkäufer eine Aufnahmegebühr oder eine monatliche Gebühr bezahlen?

Welche Voraussetzungen muss ich als Restwertaufkäufer erfüllen?

Was kostet es mich als Restwertaufkäufer, auf ein eingestelltes Fahrzeug zu bieten?

Ist mein abgegebenes Gebot brutto oder netto?

Wie lange bin ich an mein Gebot gebunden?

Benötige ich spezielle Software, um Gebote abzugeben?

Wie ist der Ablauf, wenn ich auf ein Fahrzeug bieten will?

Wie erfahre ich das aktuelle Höchstgebot?

In welchem Zeitraum muss ich das ersteigerte Fahrzeug bei Zuschlag abholen?

Kann ich als Restwertaufkäufer auch Fahrzeuge zum Verkauf einzustellen?

Gibt es Vertragsbindungen und Kündigungsfristen bei restwertoffice.de?




Muss ich als Restwertaufkäufer eine Aufnahmegebühr oder eine monatliche Gebühr bezahlen?
Restwertaufkäufer bezahlen bei uns KEINE Aufnahmegebühren, und es wird auch KEINE monatliche Gebühr fällig.


Welche Voraussetzungen muss ich als Restwertaufkäufer erfüllen?
Sie müssen ein angemeldetes Gewerbe in Deutschland oder der EU/Schweiz haben. Eine Sperrung nach Falschangaben behalten wir uns vor.


Was kostet es mich als Restwertaufkäufer, auf ein eingestelltes Fahrzeug zu bieten?
Auch hier gilt: ALLES KOSTENLOS !


Ist mein abgegebenes Gebot brutto oder netto?
Ihr abgegebenes Gebot versteht sich immer brutto, also inclusive der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.


Wie lange bin ich an mein Gebot gebunden?
Als Restwertaufkäufer sind Sie 30 Tage ab Ende der Einstelldauer an Ihr abgegebenes Gebot gebunden.


Benötige ich spezielle Software, um Gebote abzugeben?
Nein. Sie benötigen keine zusätzliche Software, die oft kompliziert zu bedienen ist und lokal meist nur mit Administrationsrechten zu installieren ist. Wir bieten Ihnen ein unkompliziertes, einfach zu bedienendes Web-Interface, in dem Sie nach Ihrer Registrierung sofort auf eingestellte Fahrzeuge bieten können. Als Bestätigung erhalten Sie jeweils eine E-Mail Nachricht.


Wie ist der Ablauf, wenn ich auf ein Fahrzeug bieten will?
Zunächst müssen Sie sich bei uns via Registrierformular anmelden. Nachdem wir Ihre Daten überprüft haben, erhalten Sie von uns eine E-Mail mit Ihren Freischaltungsdaten. - Und schon können Sie loslegen.
Sie bieten auf Ihre gewünschten Fahrzeuge bei restwertoffice.de und der Vorgang wird Ihnen jeweils per E-Mail zugeschickt, damit Sie immer auf dem laufenden sind.
Nach Ende der Einstellfrist erhalten Sie via E-Mail automatisch eine Nachricht mit detailierten Informationen, wenn Sie der Höchstbietende waren.
Beachten Sie auch unsere grafische Darstellung.


Wie erfahre ich das aktuelle Höchstgebot?
Um eine möglichst neutrale Bewertung eines Fahrzeuges zu erhalten, wird der Gebotsverlauf lediglich dem Einsteller mitgeteilt und ist für Sie nicht einsehbar.


In welchem Zeitraum muss ich das ersteigerte Fahrzeug bei Zuschlag abholen?
Sie als Aufkäufer müssen das erworbene Fahrzeug binnen einer Frist von einer Woche abholen. Sondervereinbarungen mit dem Einsteller/Verkäufer ausgenommen.


Kann ich als Restwertaufkäufer auch Fahrzeuge zum Verkauf einzustellen?
Ja, Sie dürfen selbstverständlich auch Fahrzeuge einstellen und zum Verkauf anbieten. Alle weiteren Einzelheiten entnehmen Sie bitte in den Fragen & Antworten für Sachverständige.


Gibt es Vertragsbindungen und Kündigungsfristen bei restwertoffice.de?
Ja, jedoch sehr kurzfristig und unkompliziert. Sollten wir Sie nicht überzeugen können, schicken Sie uns Ihre Kündigung einfach per E-Mail, Fax oder Post. Die Frist beträgt 2 Wochen zum Monatsende.