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Unser Service >>
Fragen & Antworten für Restwertaufkäufer |
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Restwertaufkäufer |
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Muss ich als Restwertaufkäufer eine
Aufnahmegebühr oder eine monatliche Gebühr
bezahlen? Restwertaufkäufer bezahlen bei uns KEINE
Aufnahmegebühren, und es wird auch KEINE monatliche Gebühr
fällig.
Welche Voraussetzungen muss ich als
Restwertaufkäufer erfüllen? Sie müssen ein angemeldetes Gewerbe in Deutschland
oder der EU/Schweiz haben. Eine Sperrung nach Falschangaben behalten wir uns
vor.
Was kostet es mich als
Restwertaufkäufer, auf ein eingestelltes Fahrzeug zu
bieten? Auch hier gilt:
ALLES KOSTENLOS !
Ist mein abgegebenes Gebot brutto oder
netto? Ihr abgegebenes
Gebot versteht sich immer brutto, also inclusive der derzeit gültigen
Mehrwertsteuer.
Wie lange bin ich an mein Gebot
gebunden? Als
Restwertaufkäufer sind Sie 30 Tage ab Ende der Einstelldauer an Ihr
abgegebenes Gebot gebunden.
Benötige ich spezielle
Software, um Gebote abzugeben? Nein. Sie benötigen keine zusätzliche
Software, die oft kompliziert zu bedienen ist und lokal meist nur mit
Administrationsrechten zu installieren ist. Wir bieten Ihnen ein
unkompliziertes, einfach zu bedienendes Web-Interface, in dem Sie nach Ihrer
Registrierung sofort auf eingestellte Fahrzeuge bieten können. Als
Bestätigung erhalten Sie jeweils eine E-Mail Nachricht.
Wie
ist der Ablauf, wenn ich auf ein Fahrzeug bieten will? Zunächst müssen Sie sich bei uns via
Registrierformular
anmelden. Nachdem wir Ihre Daten überprüft haben, erhalten Sie von
uns eine E-Mail mit Ihren Freischaltungsdaten. - Und schon können Sie
loslegen. Sie bieten auf Ihre
gewünschten Fahrzeuge bei restwertoffice.de und der Vorgang wird Ihnen
jeweils per E-Mail zugeschickt, damit Sie immer auf dem laufenden
sind. Nach Ende der
Einstellfrist erhalten Sie via E-Mail automatisch eine Nachricht mit
detailierten Informationen, wenn Sie der Höchstbietende
waren. Beachten
Sie auch unsere grafische Darstellung.
Wie
erfahre ich das aktuelle Höchstgebot? Um eine möglichst neutrale Bewertung eines
Fahrzeuges zu erhalten, wird der Gebotsverlauf lediglich dem Einsteller
mitgeteilt und ist für Sie nicht einsehbar.
In
welchem Zeitraum muss ich das ersteigerte Fahrzeug bei Zuschlag
abholen? Sie als
Aufkäufer müssen das erworbene Fahrzeug binnen einer Frist von einer
Woche abholen. Sondervereinbarungen mit dem Einsteller/Verkäufer
ausgenommen.
Kann ich als Restwertaufkäufer auch
Fahrzeuge zum Verkauf einzustellen? Ja, Sie dürfen selbstverständlich auch
Fahrzeuge einstellen und zum Verkauf anbieten. Alle weiteren Einzelheiten
entnehmen Sie bitte in den
Fragen
& Antworten für Sachverständige.
Gibt es Vertragsbindungen und Kündigungsfristen bei
restwertoffice.de? Ja,
jedoch sehr kurzfristig und unkompliziert. Sollten wir Sie nicht
überzeugen können, schicken Sie uns Ihre Kündigung einfach per
E-Mail, Fax oder Post. Die Frist beträgt 2 Wochen zum
Monatsende.
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